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Subventionsrichtlinien des OÖBSC
Gültig ab 1.1.2014

Die in diesen Subventionsrichtlinien angeführten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.


1. Subventionsberechtigung:

1.1. Subventionen werden grundsätzlich nur aktiven, jedoch nicht unterstützenden Mitgliedern gewährt.

1.2. Der Antragsteller muss an mindestens einer österr. Staatsmeisterschaft oder österr. Meisterschaft oder Oö. Landesmeisterschaft in der betreffenden Sportart teilnehmen, wofür der Subventionsgegenstand benötigt wird.

1.3. Weiters muss der Subventionswerber (zusätzlich zu 1.2.) noch eine der beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen:

1.4. Dem Subventionsantrag ist die Originalrechnung beizulegen. Sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.

2. Einschränkungen:

2.1. Für gleiche oder gleichartige Geräte können bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR 300 nur alle 3 Jahre Subventionen beantragt werden, für höhere Rechnungsbeträge nur alle 5 Jahre.
Für unterschiedliche, verschiedenen Zwecken dienende Sportgeräte kann gleichzeitig um Subvention angesucht werden.

2.2. Die Subvention ist zurück zu erstatten:

2.3. Alle Subventionsanträge werden von der Clubleitung behandelt und nach Maßgabe der vorhandenen Geldmittel gewährt.
Änderungen der Subventionsrichtlinien sind der Clubleitung vorbehalten.

2.4. Als subventionswürdig gelten Sportgeräte, die zur körperlichen Ertüchtigung dienen bzw. für die Teilnahme an Sportveranstaltungen und Wettkämpfen nötig sind.
Ferner können Sportschuhe und diverse Schützer, nicht jedoch Kleidungsstücke anerkannt werden.

2.5. Der Kassier ist zur Führung einer Subventionskartei verpflichtet.
Die Auszahlung einer Subvention kann erst erfolgen, wenn vom Antragsteller die Subventionsrichtlinien nachweislich durch seine Unterschrift zur Kenntnis genommen wurden.

3. Subventionshöhe:


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Zuletzt geändert am: 9.12.2013